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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag |
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des Gasthofs Sennerhütte in Gohrisch |
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I. |
Geltungsbereich |
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1. |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur |
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Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. |
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2. |
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken |
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bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit |
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der Kunde nicht Verbraucher ist. |
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3. |
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. |
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II. |
Vertragsabschluss, -partner; Verjährung |
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1. |
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, |
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die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. |
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2. |
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber |
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zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel |
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eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. |
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3. |
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen |
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regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf |
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Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen |
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Pflichtverletzung des Hotels beruhen. |
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III. |
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
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1. |
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. |
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2. |
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen |
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geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und |
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Auslagen des Hotels an Dritte. |
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3. |
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen |
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Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen |
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berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. |
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4. |
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der |
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gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. |
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5. |
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das |
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Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei |
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Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. |
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bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem |
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Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. |
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6. |
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für |
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Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung |
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und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. |
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7. |
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels |
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aufrechnen oder mindern. |
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IV. |
Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / |
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Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels |
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1. |
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. |
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Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche |
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Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf |
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Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten |
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ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. |
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2. |
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart |
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wurde, kann der Kunde bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche |
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des Hotels auszulösen. |
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Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt |
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schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. |
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3. |
.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der |
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Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. |
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4. |
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen |
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zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für |
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Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. |
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Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. |
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V. |
Rücktritt des Hotels |
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1. |
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das |
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Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den |
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vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht |
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verzichtet. Wurde kein zeitliches Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart gelten 30 Tage vor Reisebeginn, wie in Absatz IV. Satz 2. |
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2. |
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel |
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gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
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3. |
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, |
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beispielsweise falls |
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höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; |
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Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder |
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des Zwecks, gebucht werden; |
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das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den |
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reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, |
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ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; |
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ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt. |
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4. |
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. |
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VI. |
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe |
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1. |
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. |
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2. |
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat nur |
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nach vorheriger Absprache Anspruch auf frühere Bereitstellung. |
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3. |
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Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. |
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Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis |
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18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche |
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des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich |
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niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. |
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VII. |
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Haftung des Hotels |
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1. |
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Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche |
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des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des |
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Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die |
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auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer |
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vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung |
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des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den |
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Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für |
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Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen |
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möglichen Schaden gering zu halten. |
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2. |
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Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum |
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Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. |
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Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 500 |
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im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. |
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Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder |
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Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). |
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Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. |
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3. |
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Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung |
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gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem |
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Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz |
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oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. |
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VIII. |
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Haftung des Kunden für Schäden |
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1. |
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Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Ihn bzw. Besucher, Kinder oder sonstige Dritte |
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aus seinem Bereich verursacht werden. |
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IX. |
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Technische Einrichtungen und Anschlüsse |
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1. |
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Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf |
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dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den |
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technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch |
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die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen, wenn diese durch |
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unübliche Nutzungen hervorgerufen wurden. |
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X. |
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Hausordnung |
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1. |
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Der Kunde achten auf grösstmögliche Ruhe auf den Gängen und Zimmern, sodass keine anderer Gast gestört wird und |
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verpflichtet sich nach 23.00 Uhr eine angemessene Nachtruhe zu halten. |
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2. |
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Das Hotel und seine Vertreter sind verpflichtet zum Wohl anderer Gäste die Hausordnung und das Hausrecht |
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durchzusetzen. |
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XI. |
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Schlussbestimmungen |
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1. |
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die |
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Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. |
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2. |
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. |
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3. |
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Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz |
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des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen |
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Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. |
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4. |
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Es gilt deutsches Recht. |
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Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. |
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5. |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig |
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sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen |
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gelten die gesetzlichen Vorschriften. |



